Das Thema Wikileaks ist seit Monaten aus den Schlagzeilen nicht wegzudenken. Doch welche rechtlichen Fragen stellen sich eigentlich im Zusammenhang mit Wikileaks?
Julia Ariella Bilek ist den strafrechtlichen Problemen, die mit der Plattform Wikileaks entstehen, nachgegangen und spricht hierüber mit Verena Steigert und Johannes Franck.
Computerspiele bestehen schon länger nicht mehr aus dem reinen Datenträger. Extras werden über das Internet zur Verfügung gestellt oder es wird gleich das ganze Spiel nur Online gespielt. Durch die Möglichkeit des Online Spielens kommen rechtlich betrachtet neue Aspekte hinzu. Gerade im Jugendschutz sind hier Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz und aus dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu beachten.
Über die Probleme der Einordnung von Computerspielen beim Jugendschutz und wo hier auf der Seite des Gesetzgebers noch Nachholbedarf besteht, spricht Christoph Golla mit Dr. Hendrik Baumann Rechtsanwalt bei Freshfields in Köln.
Fußball und Recht schließen sich nicht aus. Vielmehr ist im Sportrecht einiges in Bewegung. Deswegen haben wir eine Serie gestartet die sich mit den aktuellen Fragen im Bereich Fußball und Recht beschäftigt.
In dieser ersten Folge geht es um die 50+1-Regelung, womit vermieden wird, dass Investoren zu viel Mitspracherecht bei Fußballvereinen erhalten. Im Jahr 2011 wird es hierzu noch viele Diskussionen geben und deswegen hat Julia Ariella Bilek im Gespräch mit Dr. Robin Steden, Syndikusanwalt bei der Borussia Dortmund GmbH & Co KG a.A. über die Zukunft der 50+1-Regel, ihre Stärken und Schwächen gesprochen.
Die Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz sind ständig in Bewegung. Wie muss die Belehrung aussehen, wann muss diese erfolgen, wie lange ist die Frist und wie sieht das ganze bei Ebay aus? Des Weiteren bleibt die Frage: Wie verhält es sich mit dem Wertersatz nach Ausübung des Widerrufsrechts?
Zu diesen Themen und zum Entwurf des Gesetzes gegen sogenannte „Abofallen“ sprach Christoph Golla mit Dr. Carsten Föhlisch Justiziar bei der Trusted Shops GmbH.
Cookies ist man im Internet ja gewöhnt. Die meisten haben sich wohl mit den Einstellungen in ihrem Browser nie beschäftigt und nehmen die Speicherung von Cookies auf ihrer Festplatte einfach so hin. Die EU hat sich im Rahmen einer Richtlinie für mehr Datenschutz beim Internet surfen und speziell für Cookies ausgesprochen. Schaut man sich die Richtlinie genauer an kommt vor allem ein Frage auf: Muss ich bald jeden einzelnen Cookie nach einer kurzen Rechtsbelehrung einzeln bestätigen oder kann der Schutz auch anders geregelt werden?
Zu den Fragen der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland, sowie zu den neuen Plänen der EU im Hinblick auf den Datenschutz in sozialen Netzwerken sprach Christoph Golla mit Verena Steigert wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM.
Cookies ist man im Internet ja gewöhnt. Die meisten haben sich wohl mit den Einstellungen in ihrem Browser nie beschäftigt und nehmen die Speicherung von Cookies auf ihrer Festplatte einfach so hin. Die EU hat sich im Rahmen einer Richtlinie für mehr Datenschutz innerhalb des Internets ausgesprochen. Schaut man sich die Richtlinie genauer an kommt vor allem ein Frage auf: Muss ich bald jeden einzelnen Cookie nach einer kurzen Rechtsbelehrung einzeln bestätigen oder kann der Schutz irgendwie auch anders geregelt werden?
Zu den Fragen der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland, sowie zu den neuen Plänen der EU im Hinblick auf den Datenschutz in sozialen Netzwerken sprach Christoph Golla mit Verena Steigert wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM.
Eigentlich ist man es ja so gewöhnt: Verliert man das Interesse an einem Gegenstand verkauft man ihn weiter. Bei Software, und dort vor allem bei Computerspielen, ist dies jedoch nicht ganz so einfach möglich. Reichte es früher die CD/DVD einzulegen um das Spiel zu starten, benötigt man heute eine Registrierung mit einer einmalig vorhandenen Seriennummer. Diese Registrierungsdaten dürfen jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies macht einen Weiterverkauf der Software unmöglich. Gegen diese Praxis hatten sich die Verbraucherzentralen gewährt und nun hat der BGH im Sinne der Spielehersteller entscheiden.
Warum der BGH diese Praxis erlaubt hat, weshalb der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz hier nicht einschlägig ist und wie die weitere rechtliche Entwicklung bei der Registrierung von Software aussehen kann, bespricht Christoph Golla mit Johannes Gräbig Mitarbeiter am ITM in Münster.
Wer sich seit neuestem wundert, dass einem bestimmten Moderator ein bestimmtes Getränk jetzt während seiner Fernsehsendung noch besser schmeckt und dieser das auch gerne zeigt, dem sei gesagt: Seit April ist in Deutschland die „Produktplatzierung“ im Fernsehen erlaubt. Dies aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Warum im Rundfunkstaatsvertrag nun steht, dass „Product Placement“ eigentlich doch verboten ist und wie die Produktplatzierung zu anderen Werbeformen abgegrenzt werden kann, bespricht Christoph Golla mit Rechtsanwalt Kai Glockzin, LL.M.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde von mehreren Medienunternehmen gegen die Zulässigkeit der digitalen Privatkopie nicht zur Entscheidung angenommen, trotzdem enthält der Beschluss einige interessante Punkte, die die Ansicht des Gerichts zu dieser Thematik darstellen. So sagt auch das Bundesverfassungsgericht, dass die digitale Privatkopie weiter zulässig bleibt.
Über die weiteren Erkenntnisse aus diesem Urteil spricht Christoph Golla mit Dr. Thomas Würtenberger von der Kanzlei Oppenländer in Stuttgart.
J!Cast ist ein Projekt im Rahmen einer Dissertation zu Internetradio, Podcast und Recht am ITM/Uni Münster.
Regelmäßig werden hier Interviews mit Medienrechtsexperten zu aktuellen Ereignissen oder Urteilen veröffentlicht, die dem rechtlich interessierten Hörer die juristischen Feinheiten rund um Internet, neue Medien und Telekommunikation näher bringen werden.
Verantwortlich: Laura Dierking, Brend'amourstr. 32, 40545 Düsseldorf, mail@jcast.de